Bestandteil der einfachen Buchführung ist:
- Führung der komplexen einfachen Buchführung in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften
- buchhalterische und steuerliche Kontrolle der formalen und sachlichen Richtigkeit der Belege und Beurteilung der Berechtigung der Kosten
- Bearbeitung der Belege nach den Kontierungsvorgehensweisen für einfache Buchführung (Kunden- und Lieferantenrechnungen, Kassenbelege Eingangs- und Ausgabebelege, Bankauszüge und interne Belege)
- Führung des Geldjournals
- Führung des Kassenbuchs
- Führung der Kunden- und Lieferantenrechnungsbücher
- Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Vermögenserfassung (langfristiges Sachvermögen, langfristiges immaterielles Vermögen und kurzfristiges Vermögen)
- Erstellung von Übersichten der Wirtschaftsführung entsprechend den Anforderungen des Klienten